Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die sogenannte EEG-Novelle 2021, verabschiedet.
Auch die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetze wurde am 23.09.2020 im Bundeskabinett verabschiedet.
Beide Gesetzesentwürfe stehen im engen Zusammenhang und bedingen einander, da der Erneuerbaren-Ausbau mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden muss, damit der Strom vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann.
Die EEG-Novelle 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz sollen in den kommenden Wochen und Monaten im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Ziel ist der Abschluss der Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr, damit beide Gesetze zum 01.01.2021 in Kraft treten können.
Die EEG-Novelle 2021 beinhaltet folgende Reglungen (Quelle: BMWi-Pressemitteilung):
Das Bundesbedarfsplangesetz beinhaltet folgende Regelungen (Quelle: BMWi-Pressemitteilung):
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Stefan Zumpe
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